Ab Montag, dem 26.07.2021, befindet sich der Rhein-Sieg-Kreis in der sogenannten Inzidenzstufe 1
(7-Tages-Inzidenz über 10 bis 35)
Für unseren Golfbetrieb bedeutet das, dass erneut eine Maskenpflicht in der Caddy Halle, der Gastronomie und den Umkleiden notwendig ist.
Im Sekretariat und im Proshop (Einzelhandel) besteht ebenfalls, bzw. weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung. In den Duschen- und Umkleideräumen bitten wir Sie zusätzlich, die von uns vorgegebene maximale Personenanzahl einzuhalten.
Im Falle eines Gewitters ist auch das Tragen einer Maske in den Blitzschutzhütten vorgeschrieben. Deswegen bitten wir Sie auch während Ihrer Runde eine Maske mitzuführen, um im Falle eines Gewitters einen sicheren Unterstand in unseren Blitzschutzhütten zu finden.
Ihr GCRS Team